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Welche Gefahr besteht für Babys?
Babys unter 10 Monaten haben noch sehr eingeschränkte motorische Fähigkeiten. Sie müssen besonders geschützt werden.
Die Schablone A der DIN EN 71-1 (Spielzeugnorm) benötigt man zur Überprüfung von Spielzeugen für Kinder, die noch nicht ohne Hilfe sitzen können (0-10 Monate). Es soll verhindert werden, dass ein Spielzeug die Rückwand des kindlichen Rachens erreichen kann und so Schutzmechanismen der Luftwege wie Erbrechen auslöst. Denn sonst könnten diese Kinder, die sich noch nicht allein aufrichten können, an Erbrochenem ersticken. Nicht jedes Spielzeug ist durch eine Altersangabe explizit für spezielle Gruppen gekennzeichnet. Gesetzlich müssen nur die Spielzeuge gekennzeichnet werden, die für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnten.
Bei Spielzeug für Kleinkinder (0-10 Monate) ist entscheidend ob es für die betroffene Altersgruppe vorgesehen ist (freiwillige Herstellerangabe). Die betreffenden Spielzeuge sind allerdings in der Norm beschrieben (Rasseln, Beißringe, Bausteine, Spielzeugfiguren etc.). Es fallen laut Spielzeugnorm EN 71-1 darunter:
- rasselförmiges Spielzeug und Quietschspielzeug mit oder ohne geräuscherzeugende Elemente;
- Beißringe, Spielzeug oder Teile, dazu vorgesehen, um darauf zu beißen;
- handbetätigtes Aktivitätsspielzeug;
- textil- oder vinylbeschichtete Bücher oder Bausteine;
- abnehmbare Einzelteile von Spielzeug, die dazu vorgesehen sind über eine Wiege, einen Laufstall oder Kinderwagen gespannt zu werden;
- abnehmbare Einzelteile von Baby-Spielgestellen;
- Beine von Baby-Spielgestellen. Die Anforderungen von 5.8 a) und b) gelten ungeachtet der Masse der Baby-Spielgestelle.
Ausnahmen vom Schablonentest
Ausgenommen sind weich gefüllte Teile von Spielzeugen oder Teile aus Gewebe sowie starre Elemente, bis 30 mm Länge. Spielzeug, das offensichtlich nicht für Kinder unter 10 Monaten geeignet ist, muss den Schablonentest NICHT bestehen.
Kann ich den Test umgehen?
Ab und zu liest man den Warnhinweis „Achtung. Nicht für Kinder unter 10 Monaten geeignet. Stoßgefahr im Rachenbereich“. Das ist jedoch kein offizieller Warnhinweis, wie ihn die Spielzeugrichtlinie für bestimmte Kategorien von Spielzeugen vorschreibt. Die Prüfanforderung können mit einem Warnhinweis nicht einfach umgangen werden. Fällt das Spielzeug in die Altersklassifizierung unter 10 Monate muss der Schablonentest bestanden werden. Die konstruktive Gefahr-Minimierung durch Formänderung steht immer VOR einer instruktiven Gefahr-Minimierung durch Warnhinweis.
Durchführung der Prüfung
Bei der Prüfung wird das Spielzeug in die Öffnung der Prüfschablone A ohne Druck eingeführt und geschaut, ob Teile dieses Spielzeugs auf der anderen Seite herausragen. Handelt es sich um runde oder nahezu runde Prüfgegenstände, wird die gleiche Prüfung mit Prüfschablone B wiederholt. Wenn bei diesen Prüfungen ein Teil des Spielzeuges auf der unteren Seite der Prüfschablone herausragt, ist das Spielzeug für Kleinkinder (0-10 Monate) nicht geeignet.