Schlechte CE-Quellen

Ich bin ja keine Expertin, aber…

Wenn ein Satz so beginnt, dann folgt zu 95% nichts Handfestes. Bei einem Thema wie der CE-Kennzeichnung für Spielzeuge mit rechtlicher Relevanz und bei dem es um die Gesundheit von Kindern geht, solltest du nicht auf Halbwahrheiten und Hörensagen bauen. Schließlich geht es auch um dein Business und deine Existenz. Ein Rückruf ist nicht nur nervenaufreibend sondern auch teuer.

Geh’ mir weg mit dem Bürokratie-Kram!

In manchen Handmade-Verkaufs-Gruppen komme ich mir wie eine Außerirdische ? vor. Denn ich finde die CE-Kennzeichnung und vor allem den Prozess dahinter sehr wichtig. Ich gehe sogar so weit zu behaupten „Die CE-Kennzeichnung ist dein Freund!“. Woran liegt das? Ganz einfach: Ich habe CE-Wissen. Ich möchte dir helfen ebenfalls fundiertes CE-Wissen aufzubauen und somit in den „CE für Spielzeug: mach‘s einfach! – Modus“ zu kommen.

„Ich brauche kein CE!“

Eine typische Antwort auf den wohlgemeinten Hinweis zur CE-Kennzeichnung in einer Facebook-Gruppe ist:

„CE, brauche ich nicht und will ich nicht. Dann ist es Deko für Erwachsene. Und sowieso gab es das bei uns früher auch nicht und trotzdem sind wir groß geworden. Bla bla bla.“

fiktive Strickmutti2015_original via beliebiger DIY-Facebook-Gruppe

Hilfe, Nadja!

Dann werde ich „zur Hilfe“ gerufen, weil in FB-Verkaufsgruppen unsichere Spielzeuge angeboten werden. Diejenigen Kleinstmanufakturen, die ihr kleines Business ernst nehmen, stehen denjenigen hilflos gegenüber, die mit ihrem Hobby eine müde Mark nebenher machen wollen. Letztere juckt CE natürlich nicht…oder doch?

Darf ich Spielzeug privat verschenken?

Die Vorgaben der Spielzeugrichtlinie beziehen sich auf gewerblich in Verkehr gebrachte Spielzeuge. Das kannst du direkt in der Spielzeugrichtlinie nachlesen, da heißt es:

„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;“

Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Wenn du kein Gewerbe hast und das Herstellen nicht regelmäßig auftragsmäßig von dir betrieben wird, bleibt das privat.

Eine kleine Alltags-Analogie dazu: Wenn ich einen Kuchen für eine Freundin backe und verschenke, melde ich deshalb auch nicht gleich ein Gewerbe an. Selbst dann nicht, wenn sich auch eine weitere Freundin einen selbst gebackenen Kuchen von mir wünscht und mir dafür sogar frische Eier vorbei bringt. ? Wenn ich jedoch anfange Flyer zu verteilen und auf Facebook in Gruppen dafür werbe, dass ich tolle Kuchen backen kann, dann sollte ich mir über die gewerbliche Einordnung Gedanken machen.

Ein Zitat von Christine Nöstlinger, meiner Lieblings-Kinderbuch-Autorin ist "Wer nichts weiß, muss alles glauben. Auch den größten Unsinn."
Ein Zitat von Christine Nöstlinger, meiner Lieblings-Kinderbuch-Autorin ist: „Wer nichts weiß, muss alles glauben. Auch den größten Unsinn.“

Klartext: Spielzeugverkauf geht nur mit CE!

Ich erkläre es dir in Kurzform.

  1. Bei Spielzeugen gibt es die CE-Kennzeichnung und den dazugehörigen CE-Prozess.
  2. Im CE-Prozess musst du – als verantwortliche/r Hersteller*in – ganz genau bewerten, ob dein Spielzeug den gesetzlichen Spezial-Anforderungen für Spielzeuge entspricht.
  3. Die Sicherheitsbewertung macht du mit Hilfe der Spielzeugnormen (EN 71 u.a.). Nur wenn du Gefährdungen ermittelst, die du NICHT mit den Normen bewerten kannst, bist du zu einer Dritt-Prüfung (sog. Baumuster-Prüfung) verpflichtet. Du kannst freiwillig jederzeit ein Prüflabor mit Prüfungen beauftragen. Bei manchen Tests macht das durchaus Sinn!
  4. Dieser CE-Prozess wird in einer sog. Technischen Dokumentation von dir fest gehalten.
  5. Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigst du eigenverantwortlich die Sicherheit deines Spielzeuges. Bei einer Baumuster-Prüfung steht noch die benannte Stelle dabei.
  6. Zum Schluss bringst du das CE-Kennzeichen am Spielzeug an und zeigst damit nach außen: Dieses Spielzeug ist sicher (konform) und kann in der EU verkauft werden!
Ein oft gesagter Satz von mir ist: „Die gesetzlichen Vorgaben für Spielzeug einzuhalten ist kein Kann sondern ein Muss.“

Basics für Neulinge

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gilt für alle Produkte, die beim Spielen verwendet und für Kinder unter 14 Jahre angeboten werden. Die Definition von Spielzeug ist:

Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden (nachstehend „Spielzeuge“ genannt).

Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Kapitel 1, Artikel 2 – Geltungsbereich

Alles, was Kinder zum Spielen animiert…

NEIN! Bitte vergiss ganz schnell diesen unsäglichen Satz „ALLES, was Kinder zum Spielen animiert, wäre wie Spielzeug zu behandeln.“ Das ist totaler Blödsinn.

Eine kleine Alltags-Analogie dazu: Meine Kinder haben liebend gerne mit Schneebesen, Kunststoffdose, Fernbedienung und Schlüsselbund gespielt. Diese Alltags-Gegenstände sind weder als Spielzeuge beworben worden noch habe ich diese in Spielzeugläden gekauft. Mir war als Aufsichtsperson auch durchaus klar, dass das keine echten Spielzeuge sind.

  1. Du kannst es dir NICHT aussuchen. Sobald du gewerblich tätig bist, trägt dein Spielzeug die CE-Kennzeichnung. Ohne CE handelst du illegal. Abmahnung, Bußgeld…will keiner, oder?
  2. Du kannst NICHT einfach Spielzeug als „Dekorationsartikel“ deklarieren, wenn es in die Definition von Spielzeug fällt. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass „ALLE“ Produkte, die Kinder zum Spielen attraktiv finden können, ein Spielzeug sind.
  3. Es gibt mehrere EU-Leitlinien für Spielzeug-Grauzonen, die das komplexe Thema beschreiben und auch Handlungsempfehlungen geben. Nutze sie und dokumentiere das!
  4. Ja, das Urteil für „Türstopper“ gibt es. Es gibt auch eines für „Geburtstagszüge“ und für „Tierspielzeuge“. Wenn man die Urteil tatsächlich liesst, stellt man fest: So einfach ist es eben nicht! Es sind im Übrigen Einzelfall-Entscheidungen und keine General-Urteile. Bei der Einordnung, ob ein Türstopper oder ein Geburtstagszug ein Spielzeug ist, hilft dir – ganz frisch, daher leider nur auf Englisch – die EU-Leitlinie 20 zu Dekorationsartikeln und Sammlerprodukten.
  5. Nur weil andere keine CE-Kennzeichnung an ihre Spielzeuge anbringen, bedeutet das nicht, dass du das auch so machen solltest. Die CE-Kennzeichnung – und damit der Bewertungsprozess, der dahinter steht – ist bei Spielzeugen vorgeschrieben. Er betrifft dich ab dem ersten gewerblichen „Bereitstellen auf dem Markt“. Das kann auch ein Werbegeschenk sein.
  6. Bloß weil du „kein Spielzeug“ herstellst, bist du NICHT von generellen gesetzlichen Anforderungen BEFREIT. Bei dem deklarierten „Dekorationsartikel“ greift die Produktssicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Auch dieses Produkt muss gegenüber Benutzergruppe und Verwendungszweck sicher sein. Könnten Kinder es mit einem Lebensmittel verwechseln und zu Schaden kommen? Wer möchte schon Kinder gefährden? Da hilft eine Risikobewertung, die auch die vorhersehbare Fehlanwendung berücksichtigt. Reicht ein Warnhinweis oder sollte lieber sicher konstruiert werden? Gibt es spezielle gesetzliche Vorgaben oder sogar eine Produkt-Norm? 
  7. Auch die Rückverfolgbarkeit deines Produktes muss sichergestellt sein, wenigstens über die Verpackung. Wenn es nicht unmöglich ist, sollten alle Informationen zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung des Produktes dauerhaft auf dem Produkt selbst stehen. Wenn nicht: Kannst du begründen, warum es bei deinem Produkt nicht möglich ist?
  8. Generell muss die europäische Chemikalienverordnung REACH, Verordnung (EG) 1907/2006, eingehalten werden. Bei Textilprodukten greift auch noch die Textilkennzeichnungsverordnung (bei Spielzeugen wiederum nicht). Die Pflegekennzeichnung ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, wenn du jedoch freiwillig die Pflegesymbole auf deinen Etiketten nutzt, benötigst du eine Lizenz von GINETEX dafür. Achtung: In Österreich ist die Pflegekennzeichnung MIT Symbolen und Lizenz vorgeschrieben.

Verschaffe dir einen Überblick!

Du merkst es schon: Nebenbei ein paar Dinge herstellen und übers Internet verkaufen? Es ist nicht so einfach wie die Gewerbeschein-Anmeldung! Liess am besten die Broschüre der BAuA „Sichere Produkte im Onlinehandel: Wegweiser für Hersteller“ als Grundlage. Toll wäre, diese würde gleich jedem Gewerbe-Frischling in die Hand gedrückt werden. Ab S. 22 geht es auch um Spielzeuge. Mein Lieblingsverein, der Wir machen Spielzeug e.V., wird auch erwähnt.

Du hast keine Wahl: Kümmere dich drum!

Es ist zunächst sehr aufwändig, aber es lohnt sich zu wissen, dass deine Spielzeuge oder Kinderprodukte (ohne CE wie z.B. einfache Schnullerhalter) und dein Business sicher sind. Und ganz ehrlich: Du hast gar keine Wahl. Möchtest du deine Spielzeuge gewerblich anbieten, fällst du als Hersteller*in unter die CE-Kennzeichnungspflicht. Das selbe gilt, wenn du „fremde“ Spielzeuge unter deiner Marke vertreibst oder aus einem Drittland (UK, China, Türkei etc.) importierst.

Ich bringe Licht ins CE-Dunkel

Alles, was ich hier schreibe weiß ich, weil ich tatsächlich Expertin für Spielzeugsicherheit bin. Ich bin Vorstand vom Wir machen Spielzeug e.V. und der Fachgruppe Holzspielzeug e.V.. Ich sitze als Vertreterin der Kleinherstellenden im deutschen Spielzeugnorm-Gremium (mechanische Sicherheit, DIN e.V.) und ich bin als Hochschul-Dozentin in Deutschland und Österreich tätig. Bei mir erhältst du CE-Infos und Tipps mit Quellen-Angaben.

Tipp 1: Wenn du gewerblich Spielzeug herstellen möchtest, findest du sehr hilfreiche (kostenlose) Infos auf unserer Vereins-Webseite bei den „CE-FAQ“.

Tipp 2: Auf meiner Webseite gibt es einen Newsletter. Wenn du dich einträgst, erhältst du Checklisten zur Herstellung von Textilspielzeug. Außerdem schicke ich dir wichtige CE-Infos per E-Mail.

Tipp 3: In meinem CE-Onlinekurs führe ich dich in der Gruppe Schritt für Schritt durch den CE-Prozess. Bald startet wieder einer!

Tipp 4: Halte dich von Facebook-Gruppen fern, in denen nur Laien antworten. Das Forum vom Verein Wir machen Spielzeug e.V. und meine CE-Crashkurs-Gruppe sind moderiert. Da bleibt kein Blödsinn stehen! Für diese Qualität zahlst du Mitgliedsbeiträge bzw. eine Kursgebühr. Fair, oder?!

Qualitäts-Hinweis

Von mir gibt es keine CE-Bücher. Die rechtlichen Anforderungen ändern sich schnell, darum habe ich mich bewusst für das Formal „Onlinekurs“ entschieden. In meinem Kurs halte ich die Informationen aktuell. Bei jedem Kursdurchgang (3-4 pro Jahr!) füge ich neue Inhalte hinzu und aktualisiere alte. Außerdem ist mein Kurs nicht auf eine Art von Spielzeuge beschränkt. Ich bringe meinen Kund*innen bei, wie sie die gesetzlichen Anforderungen für ihre Spielzeuge erarbeiten und die Normen-Vorgaben anwenden. Ich reiche meinen Kund*innen in allen meinen Beratungsangeboten kein flackerndes Teelicht sondern eine helle Fackel!

Dipl.-Des. Nadja Lüders

Leicht ver­ständ­liche Infor­ma­tionen und konkrete Handlungs­anlei­tungen. CE für Spiel­zeug: Mach’s einfach!

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