Geburtstagskronen mit CE-Kennzeichnung. Sicher ist sicher.

Seit Jahren sind Geburtstagskronen aus Textil ein beliebtes und nachhaltiges Handmade-Produkt. Sie krönen das Geburtstagskind und kommen ab dem 1. Lebensjahr an jedem Geburtstag wieder zum Einsatz. Ein tolles Kinderprodukt! Aber sind Geburtstagskronen deshalb auch ein Spielzeug?

In diesem Beitrag erkläre ich dir die Einordnung der Geburtstagskrone (Klassifizierung). Meine Vorgehensweise zur Klärung der Frage “Braucht eine Geburtstagskrone CE?” kannst du auch auf andere Kinderprodukte übertragen. Du lernst einiges zum Thema Spielzeugsicherheit und Kinderprodukte-Sicherheit, wenn du diesen Artikel liesst.

Die Geburtstagskrone muss in erster Linie sicher sein!

Indem du die Geburtstagskrone als Spielzeug bewertest, hast du durch die Anwendung der harmonisierten Spielzeugnormen einen guten Leitfaden, um sie sicher für deine Benutzergruppe ab 12 Monaten und den üblichen Verwendungszweck zu gestalten.

Das Bild zeigt eine typische Geburtstagskrone aus Textil mit klettbaren Zahlen in der Farbe Blau vom Label Fräulein Blume.
Geburtstagskrone aus Textil mit Klett-Zahlen ab 1. Geburtstag vom etsy-Shop Fräulein Blume [Werbung ohne Auftrag]

Was ist eine Geburtstagskrone?

Die Geburtstagskrone ist ein Produkt aus Karton, Filz oder Textil. Sie wird von Kindern unter 14 Jahren verwendet. Üblicherweise trägt die Geburtstagskrone das Geburtstagskind. Sie wird ab dem 1. Geburtstag verschenkt und erfreut Geburtstagskinder – je nach Ausführung – mehrere Jahre lang.

Im Spielzeugladen sind Geburtstagskronen meist aus Pappe/Karton als Partyartikel zu finden.

Auf Online-Handelsplattformen wie etsy findet man unter dem Begriff “Geburtstagskrone” üblicherweise Kronen aus Textil oder Filz. Diese sind durch ihr Material haltbarer und sollen an vielen Geburtstagen zum Einsatz kommen.

Die Geburtstagskronen werden neutral, individualisiert mit Namen oder auch mit auswechselbaren Jahreszahlen angeboten.

Die Geburtstagskrone mit Bindebändern: Das ist ein Problem!

Eine Geburtstagskrone aus Textil oder Filz wird sehr häufig mit langen Bindebändern hergestellt. So ist eine einfache individuelle Anpassung an alle Kopfgrößen möglich. Praktisch. Leider liegt hier auch schon das gravierendste Problem: Die Strangulationsgefahr durch lange Bänder und feste Schlaufen an Kinderprodukten unter 36 Monate.

Geburtstagskronen werden ab dem 1. Geburtstag angeboten, somit müssen sie für Kinder unter 36 Monaten sicher sein. Gerade wenn Zahlen (1-9) mitgeliefert werden, ist eine Klassifizierung ab 3 Jahren nicht möglich.

Kinder unter 36 Monaten sind eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe. Sie haben noch kein Gefahr-Bewusstsein. In der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und den dazugehörigen Spielzeugnormen gibt es deshalb besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug unter 36 Monaten.

Für lange Bänder und Kordeln gibt es in der Spielzeugnorm EN 71-1 sogar noch eine striktere Längenbegrenzung für Spielzeuge für Kinder unter 18 Monaten.

Wo liegt das Problem genau?

Lange Bänder und feste Schlaufen sind in der Spielzeugnorm EN 71-1, Abschnitt 5.4 Spielzeug für Kinder unter 36 Monate geregelt. Es gibt mehrere Längenbeschränkungen für lange Bänder an Kleinkind-Spielzeug. Die Längenbeschränkung von 220-300 mm ist an einer Geburtstagskrone mit Bindebändern noch umzusetzen, schwieriger ist der Abschnitt 5.4.4 Feste Schlaufen, Schlaufen durch Verwicklung und Schlingen.

Schnüre oder Ketten an Spielzeug, die im Auslieferungszustand feste Schlaufen oder Schlingen einschließen, und Schlaufen durch Verwicklung, die von Schnüren und Ketten mit der Fähigkeit, sich zu verwickeln, gebildet werden, müssen entweder: 

— bei Messung nach 8.36.2.1 (Schnüre und Ketten mit einem Befestigungspunkt oder mit Befestigungspunkten mit einem Abstand unter 94 mm) einen Umfang von höchstens 380 mm oder bei Messung nach 8.36.2.2 (Schnüre und Ketten, die am Spielzeug an Punkten mit einem Abstand von 94 mm oder mehr befestigt sind) einen Abstand „d“ von höchstens 96 mm haben oder 

— sich bei Prüfung nach 8.38 (Trennversuch an Schnüren und an Soll-Abrissstellen) so in Teilstücke teilen, dass die Schlaufe oder Schlinge nicht mehr vorhanden ist. 

Aus der EN 71-1:2014+A1:2018, 5.4.4 Feste Schlaufen, Schlaufen durch Verwicklung und Schlingen, DIN e.V – Beuth-Verlag 

Die Vorgabe bezieht sich auf den Auslieferungszustand. Eine Geburtstagskrone ist im Auslieferungszustand in der Regel keine feste Schlaufe. Als Hersteller*in solltest du jedoch bei der Sicherheitsbewertung nicht nur den Auslieferungszustand bewerten sondern du musst dir Gedanken darüber machen, wie das Spielzeug üblicherweise vom Kind benutzt wird. Auch über eine mögliche Fehlanwendung hast du dir als Hersteller*in Gedanken zu machen!

Wie benutzt ein Kind eine Geburtstagskrone?

Wenn wir uns die Produktbeschreibungen bei etsy anschauen, sind Geburtstagskronen:

Kleine lebensbegleitende Stoffkronen für Jubeltage und wann immer das Kinderherz möchte.

Sie ist ein perfektes Geschenk für die Geburtstagsparty jedes Kindes und verleiht dem Tag einen ganz besonderen Zauber. Und das Beste? Die Krone ist nahtlos grössenverstellbar und passt für jeden Geburtstag.

Wunderschöne, bezaubernde Geburtstagskrone für kleine Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Für Party, Geburtstag, Fasching, als Geschenk…

Typische Produktbeschreibungen bei etsy

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Benutzung ist nicht einmalig!

Die Geburtstagskronen werden nicht nur für den einmaligen Gebrauch an einer Feierlichkeit angeboten. Sie sollen Freude über die eine Festivität hinaus schenken. Das stolze Geburtstagskind trägt die Krone bei typischen Geburtstagsaktivitäten wie gemeinsames Spielen, Toben oder auch beim Besuch auf dem Spielplatz.

Ob die Stoffkrone als Spiel-Verkleidung oder als Geburtstags-Verkleidung angesehen wird ist für die Bewertung der Sicherheit zweitrangig. Die Benutzergruppe Kinder unter 3 Jahren darf durch die Stoffkrone in keinem Fall zu Schaden kommen.

Auch ob die Stoffkrone die CE-Kennzeichnung trägt oder nicht ist bei der Sicherheitsbewertung zweitrangig: Sie muss IMMER für die Benutzergruppe sicher sein. Wenn du Krone (Grauzone zu Mode-Accessoire oder Festtagsartikel) unter der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG sicherer herzustellen ist, ist das deine Wahl.

Ist eine Geburtstagskrone ein Spielzeug?

Ja. Geburtstagskronen gelten als Spielzeug, da sie als Verkleidung (Rollenspielzeug) angesehen werden. Ich erkläre dir in den folgenden Absätzen wie diese Einordnung (Spielzeug-Klassifizierung) zustande kommt. Schwung in die Klassifizierung der Geburtstagskrone als Spielzeug hat vor allem die EU-Leitlinie Nr. 20 gebracht.

Kriterium 1: Fällt die Geburtstagskrone unter die Definition für Spielzeug?

In der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG findest du die Definition für Spielzeug, demnach sind Spielzeuge:

Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden

RICHTLINIE 2009/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug

So weit so beliebig…viele Produkte sind für Kinder attraktiv und werden zum Spielen verwendet obwohl sie eigentlich keine Spielzeuge sind. Die Definition alleine ist noch nicht aussagekräftig genug. Viele Hersteller*innen bieten die Geburtstagskrone eben nicht als Spielzeug mit CE-Kennzeichnung an sondern als Mode-Accessoire. Ist die Geburtstagskrone vielleicht eine Ausnahme?

Kriterium 2: Ist die Geburtstagskrone eine Ausnahme?

Wenn du dich schon ein bisschen mit den gesetzlichen Vorgaben für Spielzeuge auskennst, kennst du eventuell auch den Anhang 1 der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

In diesem Anhang sind Produkte aufgelistet, die NICHT unter die Vorgaben der Spielzeugrichtlinie fallen. Schauen wir uns diese 19 Ausnahmen an, kommen folgende zwei Einordnungen für die Geburtstagskrone in Frage:

  • 1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
  • (…)
  • 19. Mode-Accessoires für Kinder, die nicht für den Gebrauch beim Spielen gedacht sind.

Das klingt erst einmal gut. Die Geburtstagskrone könnte eine Ausnahme von der Spielzeugrichtlinie sein.

Prüfen wir das genauer nach: Was ist unter diesen Beschreibungen zu verstehen? Hier hilft der Blick in die erläuternde Leitlinie zur Spielzeugrichtlinie (TSD explanatory guidance document, Rev. 1.10, 16/12/2021).

Lade dir die Erläuternde Leitlinie zur Spielzeugrichtlinie in einer EU-Amtssprache deiner Wahl herunter. Nutze sie als dein CE-für-Spielzeug-Nachschlagewerk!

Was sind Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten?

Absatz aus TSD explanatory guidance document, Rev. 1.10, 16/12/2021

Unter Dekorativen Gegenständen für festliche Anlässe versteht man eher Gegenstände, die sich NICHT zum Spielen eignen wie z.B. filigrane Holzfiguren aus dem Erzgebirge, die nur zur festlichen Dekoration herausgeholt werden und die die Familie als Erbstücke hütet wie ihren Augapfel.

Was sind Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind?

Absatz aus TSD explanatory guidance document, Rev. 1.10, 16/12/2021

Unter Mode-Accessoires für Kinder sind eher Schmuckstücke wie z.B. Kinder-Ohrringe gemeint. Sobald Accessoires zum Rollenspiel gedacht sind, fallen sie in den Spielzeugbereich und müssen entsprechend sicher sein.

Auch Mode-Accessoires für Kinder müssen sicher sein. Hier greift das Produktsicherheitsgesetz.

Kriterium 3: Was steht in den EU-Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie?

Auch wenn die Geburtstagskrone nicht explizit zu den Ausnahmen der Spielzeugrichtlinie zählt, muss sie deshalb noch kein Spielzeug sein. Für die Einordnung, ob ein Kinderprodukt ein Spielzeug ist oder nicht, hat die EU-Kommission unverbindliche Leitlinien erstellt.

Wo findest du die EU-Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie?

Die EU-Leitlinien kannst du dir ebenfalls auf der Webseite der EU-Kommission herunterladen. Sie sind eine wichtige Quelle wenn du Kinderprodukte und Spielzeug herstellst. Die EU-Leitlinie Nr. 20 auf der EU-Webseite gibt es leider nur auf englisch.

EU-Leitlinie Nr. 20 –  Decorative products and products for collectors

In der EU-Leitlinie Nr. 20 findest du konkrete Beispiele für die Einordnung von Geburtstagskronen.

Das Bild zeigt Geburtstagskronen und Partyhüte, die als Spielzeug eingeordnet werden.

PRO Spielzeug mit CE: Die EU-Kommission spricht den Kronen einen Spielwert zu, wenn sie bei Geburtstags-Parties verwendet und/oder als Verkleidung verwendet werden.

CONTRA Spielzeug mit CE: Wenn eine Krone durch ihre spezielle Gestaltung NUR auf religiösen Festen zum Einsatz kommt, sieht die EU-Kommission in ihr kein Spielzeug, da der Spielwert zu vernachlässigen ist. Denke dabei zum Beispiel an die Kronen der Sternsinger oder der heiligen drei Könige beim Weihnachtskrippenspiel.

Das Spiel-Szenario bei Geburtstagskronen

Das Geburtstagskind trägt die Krone voller Stolz den ganzen Tag. Auf der Geburtstagsparty wird gespielt und getobt. Die Krone bleibt auf.

Zu Fasching wird nach einem Kostüm gesucht: Prinz/Prinzession soll es werden! Da brauchen wir noch eine Krone. Gut, dass wir so eine tolle Geburtstagskrone in der Schublade (oder Verkleidungskiste) haben.

Merkst du selbst, oder?! Die Spielzeugeinordnung passt eigentlich ganz gut.

Geburtstagskrone mit CE-Kennzeichnung vom etsy-Shop Hildelinde [Werbung ohne Auftrag]

Unverbindlich? Na dann mache ich kein CE!

Du fragst dich eventuell, ob du die CE-Kennzeichnung nicht irgendwie umgehen kannst. Es klingt erst einmal nach einem unheimlichen Aufwand. Da trifft es sich doch ganz gut, dass die EU-Leitlinien unverbindlich sind, also kein Gesetz, oder?!

Unverbindlich bedeutet: EU-Leitlinien sind keine Gesetze sondern lediglich Orientierungshilfen. Trotzdem solltest du sie beachten, denn die Marktüberwachungsbehörden nutzen sie auch zur Klassifizierung.

Die Geburtstagskrone wird von Expert*innen der EU-Kommission als Spielzeug klassifiziert (=eingeordnet). Es wird für dich schwer dagegen zu argumentieren, dass bei DEINEN Stoffkronen gar kein Spielwert besteht. Denn seien wir mal ehrlich, das Spiel-Szenario ist durchaus realistisch.

Meine Stoffkrone soll kein Spielzeug sein: Basta.

Selbst wenn du zu dem Schluß kommst, dass du deine Geburtstagskronen NICHT als Spielzeuge siehst und darum nicht den CE-Prozess durchläufst: Wie bewertest du die Sicherheit deiner Kronen?

Stelle dir folgende Fragen:

  • Muss deine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe nicht vor Strangulation oder Ersticken geschützt werden?
  • Setzt du voraus, dass Eltern ihren Kleinkindern die Krone nach den Fotos sofort wieder entreißen oder den ganzen Tag neben dem Kind verbringen? Warnst du über einen Warnhinweis vor den Gefahren?
  • Was würdest DU als Elternteil von den Stoffkronen-Herstellenden erwarten?

CE-Kennzeichnung umgehen? Keine gute Idee.

Klar, kannst du trotz meiner Ausführungen entscheiden, dass DEINE Geburtstagskrone ein Mode-Accessoire ist. Du als Hersteller*in bist für die Einordnung und sichere Herstellung deiner Produkte alleine verantwortlich. Lege dir gute Argumente zurecht, warum deine Stoffkrone eben kein Spielzeuge ist und lege vor allem dar, dass sie für die Benutzergruppe sicher ist.

Vergiss bitte nicht, dass die Stoffkrone weiterhin gesetzlichen Vorgaben wie der Produktsicherheitsrichtlinie und der Textilkennzeichnungsverordnung entsprechen muss. Auch die EU-Chemikalienverordnung 2006/1907 REACH muss eingehalten werden.

Hast du Nachweise zur chemischen Sicherheit für deine Materialien?

Ich empfehle dir für alle deine Produkte – egal ob Spielzeug oder nicht – eine Produkt-Akte mit Risikobewertung anzulegen. Wenn es sich bei deinem Produkt nicht um ein Spielzeug handelt, lässt du die CE-Kennzeichnung und die EG-Konformitätserklärung einfach weg.

Den CE-Prozess kannst du wunderbar als Grundlage zur Dokumentation und Bewertung nutzen. Darum sage ich immer: die CE-Kennzeichnung ist dein Freund! Hier ist das System genau vorgegeben, um die Sicherheit bewerten und nachweisen zu können.

Gefahren durch kleine Teile und lange Schnüre

Produktsicherheit gegenüber Kindern ist ein wichtiges Thema. Auch wenn die Geburtstagskrone kein Spielzeug wäre, müsstest du sie sicher für Kleinkinder herstellen, somit sind Kleinteile und lange Bänder bzw. feste Schlaufen tabu. Zumindest bei Produkten für Kinder unter 3 Jahren.

Abweichen könntest du von dieser Anforderung nur, wenn du sicherstellen kannst, dass deine Stoffkronen nur für Kinder über 3 Jahren genutzt werden. Da fallen die Geburtstagszahlen 1 und 2 schon einmal weg. Außerdem müsstest du einen altersbezogenen Warnhinweis anbringen und vor der Gefahr deutlich warnen. Wie gut verkauft sich eine Geburtstagskrone mit so einer Einschränkung?

Die Herstellung sicherer Stoffkronen ist möglich, also mache es!

Keine leicht abreißbaren Bommeln wie Pompons und lange Schnüre an Geburtstagskronen!

Verschluckbare Kleinteile (Bommeln, Pompons, Aufkleber, Strasssteine etc.) sollten Kinderprodukte unter 3 Jahren auf keinen Fall haben.

Lange Bänder und Schnüre sind in der EN 71-1 für bestimmte Altersgruppen (unter 3 Jahren) stark reguliert. Du solltest dich daran halten!

Anwendbar sind für dich die Spielzeugnormen EN 71-1, EN 71-2, EN 71-3 und EN 14682 (Kordeln und Zugbänder an Kinderkleidung).

Filz- und Faserflaum ist zum Teil in der EN 71-1 von den Anforderungen an Kleine Teile bei Spielzeug unter 36 Monaten ausgenommen. Sobald du Filz und Garn jedoch zu festen Kugeln (Filzperlen) oder zu dreidimensionalen Garnkugeln (Bommeln, Pompons) verarbeitest, solltest du sie an Geburtstagskronen nur anbringen wenn sie nicht leicht ablösbar sind. Mache unbedingt einen Zugtest (90 N) gemäß der Spielzeugnorm EN 71-1. Wenn sie nicht so fest angebracht werden können, nutze sie nicht als Verzierung bei Geburtstagskronen unter 3 Jahren.

In den USA ?? gibt es Einschränkungen bei Pompons an Kinderprodukten unter 3 Jahren durch den Amerikanischen Spielzeugsicherheit-Standard ASTM F963-17.

Rapex-Rückruf von Baby-Socken mit Pompons, A/1329/07
Rapex-Rückruf von Babymode mit Pailletten, A12/00093/22

4 Tipps zur sicheren Gestaltung von Stoffkronen

  1. Vermeide Strangulationsgefahr!
    Statt langer Bänder und Schnüre, die zu einer festen Schlaufe verknotet werden, solltest du Verschlussarten ins Auge fassen, die sich bei Zug leicht öffnen. Die Spielzeugnorm gibt für eine sog. Soll-Abrissstelle eine maximale Zugkraft von 25 N (ca. 2,2 kg) vor.

    Nutze Druckknöpfe oder Klettband als Soll-Abrissstelle. Es muss möglich sein, die Teile nach dem Trennen wieder zusammenzufügen, ohne die Merkmale der Verbindungen zu verändern. 
  2. Vermeide Erstickungsgefahr!
    Wenn du Pompons, Filzkugeln oder Perlen so fest anbringst, dass sie einer Zugprüfung mit 90 N (ca. 9,5 kg) gemäß EN 71-1 standhalten, gelten sie als sicher für Kinder unter 3 Jahren.

    Achtung: Pailletten sind für die Altersgruppe unter 3 Jahre generell NICHT geeignet! Auf Rapex (dem EU-Schnellwarn-System für unsichere Produkte) findest du Produktrückrufe aus dem Kindermode-Bereich. Das Verbot von sich lösenden Kleinteilen wie Pailletten und schlecht befestigten Knöpfen ist keine Spezialvorgabe für Spielzeuge!
  3. Vermeide Entflammbarkeitsgefahr!
    Ein „Auf dem Kopf zu tragendes Spielzeug“ wie die Geburtstagskrone darf gemäß EN 71-2 nicht leicht entflammbar sein. Die Tests für Verkleidungen unterscheiden sich von den Tests für textiles Weichspielzeug!
  4. Vermeide chemische Gefahren!
    Die Spielzeugnorm für die chemische Sicherheit von Spielzeugen ist die EN 71-3. Sie gibt die Prüfvorgaben für bestimmte Schwermetall-Grenzwerte in Spielzeug vor. Nutze Materialien, die bereits von den Hersteller*innen auf die Einhaltung der EN 71-3 bestätigt wurden. Als Basis sollte auch ein Zertifikat für den Öko-Tex Standard Klasse 1 vorliegen. Hierüber kannst du sicherstellen, dass auch die generellen chemischen Anforderungen der Chemikalien-Verordnung REACH 1907/2006 für Textilien eingehalten werden. Der GOTS-Standard für Naturtextilien schließt bereits bei der Herstellung die Verwendung von bedenklichen chemischen Stoffen aus. Er ist – zusammen mit einer Risikobewertung – eine sehr gute Bewertungs-Basis.
Geburtstagskrone mit Klettverschluss vom Label Johannstochter [Werbung ohne Auftrag]

Achtung: Dieser Warnhinweis ist irreführend!

Häufig lese ich folgenden Warnhinweis bei Geburtstagskronen.

Achtung! Das ist kein Spielzeug. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen. Lange Schnur, es besteht Strangulationsgefahr.

Oft gelesener mangelhafter Warnhinweis für Geburtstagskronen

Warum ist der Warnhinweis falsch bei Geburtstagskronen?

Eine konstruktive Entschärfung von möglichen Gefahren (z.B. Soll-Abrissstelle bei langer Schnur), ist immer der instruktiven Entschärfung durch einen Warnhinweis vorzuziehen. Das bedeutet: Konstruiere deine Geburtstagskrone um anstatt einen Warnhinweis anzubringen!

  1. Nur wenn ein Warnhinweis gesetzlich vorgeschrieben ist oder/und es keine konstruktive Möglichkeit gibt, weil die Gefahr funktionsbedingt ist (z.B. Länge von Kinderwagenketten), solltest du einen Warnhinweis nutzen. Bei Geburtstagskronen müssen keine langen Bänder ohne Soll-Abrissstelle vorhanden sein! Sie funktioniert auch wunderbar in der sicheren Version mit Klettverschluss oder Druckknöpfen.
  2. Das Warnwort „Achtung“ ist für Spielzeug-Warnhinweise vorgeschrieben. Nutzt du es im Zuge mit „Kein Spielzeug“ widerspricht sich das. Andere übliche Signalworte sind „Warnung“ oder „Vorsicht“, je nach Schwere der Gefahr.
  3. Geburtstagskronen werden in der Regel ab dem 1. Geburtstag angeboten. Die Alterseinschränkung ist irreführend.

Fazit: Sicher ist sicher!

Stranguliert sich ein Kind auf einem Klettergerüst oder Hochbett mit deiner Stoffkrone, musst du nachweisen, dass du bei der Konstruktion nicht fahrlässig gehandelt hast.

Unsichere Geburtstagskronen ohne CE-Kennzeichnung und mit langen Bändern sind auch eine Gefahr für dich als Hersteller*in.

Das ist für dich sicherlich hart zu lesen, wenn du bereits Geburtstagskronen mit langen Bändern und Pompons hergestellt hast. Du solltest dir jetzt Gedanken über deine Herstellerpflichten machen und eventuell sogar einen Produktrückruf einleiten.

Da ein Rückruf mit viel Ärger verbunden ist, rate ich dir dazu, deine Möglichkeiten gut abzuwägen bevor du deine zuständige Gewerbeaufsicht kontaktierst.

Gerne unterstütze ich dich dabei in einer Beratung. Buche dir doch einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

*[Werbung ohne Auftrag]: Ich nenne in diesem Beitrag Produkte und Shops. Das kann als Werbung ausgelegt werden. Ich habe für diesen Beitrag weder Geld noch eine Sachleistung erhalten. Ich habe den Blogeintrag ohne Auftrag verfasst. Die Nennung und Verlinkung der Shops ist eine Wertschätzung für die Zurverfügungstellung der Produktbilder.

Dipl.-Des. Nadja Lüders

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